Domain Bouchard Pere et Fils Musigny 1959


Der Domaine Bouchard Père et Fils Musigny 1959 ist ein Burgunder Rotwein aus dem Gemeindegebiet von Chambolle-Musigny an der Côte de Nuits. Als Grand Cru de Bourgogne klassifiziert, stammt er aus der Lage Musigny und wird ausschließlich aus Pinot Noir vinifiziert. Der Weinberg von Musigny liegt an den Hängen der Gemeinde Chambolle-Musigny und zählt zu den emblematischen Grands Crus dieses Sektors der Côte d'Or.
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La bouteille proposée

Format
Flasche (75cl)
Zustand des Etiketts
Perfekt
Füllstand
Perfekt
Zustand der Kapsel
Perfekt

Identité du vin

Couleur
Rot
Pays
France
Région
Bourgogne
Parcelle / Cru
Musigny [Rouge]
Millésime
1959

Cépage et assemblage

Rebsortenbestand
100% Pinot Noir
Domaine

Domaine Bouchard Père et Fils

Das in Beaune ansässige Weingut Bouchard Père & Fils ist ein burgundisches Weingut, dessen Geschäftstätigkeit bis ins Jahr 1731 zurückreicht und dessen erste Weinberge im Jahr 1775 angelegt wurden. Das Ende 2022 in Artémis Domaines integrierte Weingut bewirtschaftet heute rund 60 Hektar in der Côte de Beaune, hauptsächlich in Beaune, Volnay, Monthélie, Pommard und Meursault. Alle Parzellen sind ab dem Jahrgang 2025 für den ökologischen Landbau zertifiziert.

Eigentümer
Artémis Domaines
Maître de chais
Mickaël Baroin
Fläche (ha)
60.00 ha

Histoire du domaine

Michel Bouchard, ein aus der Dauphiné stammender Händler für Bettwäsche und Stoffe, ließ sich 1731 in Beaune nieder und baute parallel dazu einen Weinhandel auf. Sein Sohn Joseph wurde 1746 sein Geschäftspartner und übernahm das Unternehmen schließlich im Jahr 1750. Im Jahr 1775 erwarb Joseph Bouchard seine ersten Weinberge im Lagengebiet „Les Combes“ in Pommard, was die Gründung des Weinguts markierte. Im Jahr 1820 erwarb Bernard Bouchard das Château de Beaune, dessen unterirdische Gänge nach und nach zu Reifekellern umgebaut wurden; seit 1872 befindet sich dort der Sitz des Weinguts. Die Familie Henriot übernahm 1995 die Kontrolle über Bouchard Père & Fils, woraufhin Joseph Henriot ab 1996 weitere Weinberge erwarb. Das Weingut schloss sich Ende 2022 Artémis Domaines an. Ab 2024 wird der Weinhandel eingestellt, um sich auf die eigenbetriebenen und gepachteten Weinberge zu konzentrieren. Im Rahmen einer Neuordnung der Weinberge an der Côte de Beaune konzentriert sich Bouchard Père & Fils fortan auf etwa 60 Hektar; Mickaël Baroin, der technische Leiter, ist für die Weinbereitung verantwortlich. Die 2009 eingeleitete Umstellung auf biologischen Anbau führt ab dem Jahrgang 2025 zur Zertifizierung aller Parzellen.

Parcelle & terroir

Musigny [Rouge]

Musigny ist eine Grand-Cru-Appellation und ein physisch abgegrenztes Terroir in Chambolle-Musigny im Herzen der Côte de Nuits. Es liegt oberhalb des Clos de Vougeot, zwischen dem Premier Cru Les Amoureuses und dem Grand Cru Échezeaux, und umfasst die Lieux-dits Les Musigny, Les Petits Musigny sowie einen Teil von La Combe d’Orveau. Der Weinberg nimmt eine recht stark geneigte Kalkstein-Felsenterrasse ein, deren südlicher Teil sich zur Combe d’Orveau hinaufzieht. Die Appellation gestattet Rotweine und – als Besonderheit an der Côte de Nuits – eine kleine Produktion von Weißwein.

Gemeinde der Parzelle
Chambolle-Musigny
Herkunft des Parzellennamens
Das BIVB bringt den Namen mit einer Familie Musigny in Verbindung, die im 14. Jahrhundert am Hof der Herzöge von Burgund aktiv war; eine INAO-Quelle erwähnt zudem ein gallo-römisches Landgut, das einem gewissen Musinus gehörte.
Exposition
Ost bis Südost
Altitude
260–300 m
Hangneigung
8 bis 14 %
Boden
Flachgründige Böden mit etwas rotem Ton im oberen Teil; insgesamt toniger und weniger kalkhaltig als die benachbarten Grands Crus.
Untergrund und Geologie
Felsige Kalksteinterrasse jurassischen Ursprungs, vor etwa 150 Millionen Jahren entstanden.

Histoire de la parcelle

Der Ruf und die Abgrenzung des Musigny gehen dem AOC-System voraus: Ein Urteil zur Definition des Crus stammt vom 16. April 1929. Die Appellation d'Origine Contrôlée Musigny wurde ursprünglich durch das Dekret vom 11. September 1936 anerkannt. Das derzeit abgegrenzte Parzellengebiet, das im Pflichtenheft aufgeführt ist, wurde vom INAO in den Sitzungen am 1. und 2. Juni 1988 genehmigt.

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